FAQ - Fragen und Antworten zu Karacho

Gemeinsam feiern

Unser Ziel ist es, mit dem Festival einen Raum zu schaffen, in dem sich alle willkommen fühlen und zwei Tage frei von jeglicher Diskriminierung erleben können. Das ist nur möglich, wenn wir respektvoll miteinander umgehen!
Solltet Ihr Euch in irgendeiner Weise unwohl oder gestört fühlen, wendet Euch bitte umgehend an ein Crew-Mitglied – am besten direkt am Awareness-Point. Dort wird Euch schnell und vertraulich geholfen, um gemeinsam eine Lösung zu finden und andere zu schützen.

Awareness

Bei unserem Festival gibt es ein Awareness-Team, das du ansprechen kannst, wenn du dich in einer Situation unwohl fühlst. Am Awareness-Infostand oder an der Kasse kannst du nach uns fragen und Ihr erkennt uns an unseren T-Shirts mit der Aufschrift "TEAM".

Wir achten und respektieren deine Vorstellung, wie du mit der diskriminierenden Erfahrung umgehen möchtest. Wir hören dir zu und nehmen dich ernst. Wir können Gespräche mit den Personen, die sich diskriminierend verhalten haben, begleiten oder für dich führen. Wir können Personen, die sich diskriminierend verhalten gegebenenfalls auch von der Veranstaltung ausschließen.

Was könnt ihr selbst tun?

  • Bitte geht achtsam mit euren eigenen Grenzen und den Grenzen anderer um.
  • Unterstützt euch gegenseitig im Freund: innenkreis oder innerhalb eurer Bezugsgruppe.
  • Sprecht diskriminierendes Verhalten an.
  • Lasst Personen, die diskriminiert wurden, nicht damit allein – außer sie wollen es selbst so.
  • Wenn Ihr allein nicht weiterkommt, holt euch Unterstützung beim Awareness Team.
  • Wenn das Awareness-Team auf Euch zukommt!? Zeigt bitte Verständnis für Personen, die euer Verhalten diskriminierend finden – Verhalten kann man ändern. Bitte seid respektvoll. Wir wollen, dass ihr und alle anderen Gäste eine schöne Veranstaltung haben können.
Barrierefreiheit

Das Festival verfügt über eine barrierefreie WC-Anlage. Außerdem versuchen wir alles um die Veranstaltung so inklusiv wie möglich zu gestalten.

Falls Ihr Wünsche oder Bitten habt, zögert nicht uns über das Kontaktformular zu kontaktieren!

Einlassregeln

Am Einlass gibt es ein Festivalbändchen. Mit dem Festivalbändchen kann man das Gelände verlassen und wieder betreten. Das Bändchen ist nicht übertragbar. Bei Verlust des Festivalbändchens gibt es keine Erstattung.
Beim Einlass findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch unsere Security statt.

Verboten sind:

  • Rucksäcke und Taschen über DIN A3 Größe
  • Flaschen
  • Tetra Paks
  • alkoholische und nichtalkoholische Getränke
  • Hartplastik- oder Glasbehälter
  • Feuerwerkskörper
  • Wunderkerzen
  • weitere pyrotechnische Gegenstände
  • Regenschirme über Handtaschengröße
  • Klappstühle oder andere Sitzgelegenheiten
  • Hieb-, Schuss- Stichwaffen jeglicher Art
  • sonstige als Schlagwerkzeuge geeignete Gegenstände (Ketten, Stangen etc.)
  • Professionelle Bild- und Tonaufnahmegeräte ohne Akkreditierung
  • GoPros, Selfiesticks
  • Thermoskannen
  • Spraydosen, Kanister, Fässer, Dosen
  • Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen
  • Drogen
  • (Haus-)Tiere

Der Veranstalter ist bei Zuwiderhandlung der Festivalregeln berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, insbesondere dann, wenn der:die Besucher:in nicht bereit ist, unerlaubte Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben (wobei keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gegenstandes bestehen).

Der Veranstalter ist bei Zuwiderhandlung der Festivalregeln berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, insbesondere dann, wenn der:die Besucher:in nicht bereit ist, unerlaubte Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben (wobei keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gegenstandes bestehen).

Essen & Trinken

... wird es zu jugendgerechten Preisen geben.

Änderung der Veranstaltung & Wetter

Die Veranstaltung ist eine Freiluftveranstaltung und findet bei jedem Wetter statt. Ausnahmen sind wetterbedingte Umstände (Gewitter, Sturm usw.), höhere Gewalt, behördliche Anordnung, gerichtliche Entscheidung oder andere wichtige Umstände mit Auswirkung auf die Sicherheit der Besucher:innen. Dies kann zu einer Änderung des Ablaufs oder einem Abbruch bzw. einer Absage führen.

Wird die Veranstaltung abgesagt oder deren Durchführung abgebrochen oder unmöglich, so hat der:die Besucher:in keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Weiterhin hat der:die Besucher:in keinen Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz. Dies gilt für alle Gründe, ob sie vom Veranstalter zu verantworten sind oder nicht.

Bei der Veranstaltung können kurzfristig Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich, im Falle der Absage einzelner Künstler:innen(gruppen) um entsprechenden Ersatz. Ansprüche des:der Besucher:in wegen der Absage einzelner Künstler:innen(gruppen) bestehen nicht.

Veranstaltungsregeln & Sicherheit

Der:die Besucher:in hat sich auf dem Veranstaltungsgelände so zu verhalten, dass der Veranstalter, andere Besucher/innen und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.

Den Anweisungen des Veranstalters und des Ordnungsdienstes / der Securitys ist unbedingt und zu jeder Zeit Folge zu leisten.

Die Besucher:innen werden vor pöbelnden und alkoholisierten Gästen geschützt. Wer andere Gäste belästigt oder bedroht, muss das Festivalgelände verlassen.

Stark angetrunkenen Gästen wird der Eintritt auf das Festivalgelände vom Ordnungsdienst / den Securitys verwehrt.

Es ist dem:der Besucher:in verboten,

  • den Veranstaltungsablauf zu stören
  • strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen, dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften
  • Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände zu zünden
  • Anlagen und Einrichtungen zu beschmieren, zu beschädigen oder zu entfernen
  • das Veranstaltungsgelände zu verunreinigen
  • mit Gegenständen aller Art zu werfen
  • Werbung jeglicher Art zu betreiben, Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen, sofern dies vom Veranstalter zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde
  • Dritte unerlaubt zu fotografieren, zu filmen oder das gesprochene Wort aufzuzeichnen
  • Absperrungen zu umgehen oder erkennbar nicht dem Gast zugängliche Bereiche zu betreten oder anderen dabei behilflich zu sein
  • außerhalb der Toiletteneinrichtung seine Notdurft zu verrichten
  • in der Umgebung des Festivalgeländes wild zu campen
  • Äußerungen mündlich, schriftlich oder in sonstiger Weise zu verbreiten, die nach Art oder Inhalt geeignet sind, Dritte aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung, körperlicher Erscheinung oder sexueller Orientierung zu erniedrigen oder zu demütigen
  • Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Verstoß gegen die Festivalregeln und dann, wenn ein:e Besucher:in auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z. B. sexuelle Nötigung, Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den:die Besucher:in – sofern erforderlich auch ohne jegliche Vorwarnung – von der Veranstaltung auszuschließen


Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Zweifel gilt immer die Aussage des Sicherheitspersonals und der Festival-Crew.

Der Veranstalter ist bei Zuwiderhandlung der Festivalregeln berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittsberechtigung ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

Foto- und Filmaufnahmen

Professionelle Ton-, Film- und Videoaufnahmen sind nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis gestattet.
Bitte wende dich für eine Akkreditierung an: info@kjr-gap.de

Auf dem Festival werden durch den Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen erstellt. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der:die Besucher:in unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines:ihres Bildnisses und seiner:ihrer Stimme ein für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, beispielsweise über das Internet).

Haftung des Veranstalters
  1. Die vertragliche wie gesetzliche Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen.
    Dies gilt nicht
    1. für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
    2. in Fällen leichter Fahrlässigkeit des Veranstalters, für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen;
  2. Die vorstehenden Bestimmungen gelten für die Haftung des Veranstalters, seiner Organe, Mitarbeiter:innen und sonstiger Erfüllungsgehilfen.
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